Aufnahmeordnung

Diese Ordnung regelt den Ablauf vom Antrag bis zur Entscheidung ueber die Mitgliedschaft.

1. Antragstellung

2. Pruefung

3. Entscheidung

Die Aufnahmeentscheidung erfolgt durch das zustaendige Vereinsorgan gemaess Satzung. Es besteht kein automatischer Aufnahmeanspruch.

4. Kommunikation

Mitteilungen zum Verfahrensstand erfolgen ueber die hinterlegte E-Mail-Adresse und/oder den geschuetzten Mitgliederbereich.

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